Hereunder follows the transcription of the preface of the third part of Houston Stewart Chamberlain's Die Grundlagen des neunzehnten Jahrhunderts, 10th ed., published by F. Bruckmann A.-G., Munich 1912. Page numbers in red correspond with the „Volksausgabe“, in black with the „Hauptausgabe“ (the hard cover edition).

Hieronder volgt de transcriptie van de inleiding van het derde deel van Houston Stewart Chamberlain's Die Grundlagen des neunzehnten Jahrhunderts, 10e druk, verschenen bij uitgeverij F. Bruckmann A.-G., München 1912. De rode paginanummering komt overeen met die in de „Volksausgabe“, de zwarte met die van de „Hauptausgabe“.
 
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The Foundations of the nineteenth century
Kommentare und Besprechungen der Grundlagen
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INHALTSÜBERSICHT

VORWORTE IX
ALLGEMEINE EINLEITUNG 3

ABSCHNITT I: DAS ERBE DER ALTEN WELT
EINLEITENDES 41
ERSTES KAPITEL: HELLENISCHE KUNST UND PHILOSOPHIE 53
ZWEITES KAPITEL: RÖMISCHES RECHT 121
DRITTES KAPITEL: DIE ERSCHEINUNG CHRISTI 189

ABSCHNITT II: DIE ERBEN
EINLEITENDES 255
VIERTES KAPITEL: DAS VÖLKERCHAOS 263
FÜNFTES KAPITEL: DER EINTRITT DER JUDEN IN DIE ABENDLÄNDISCHE GESCHICHTE 323
SECHSTES KAPITEL: DER EINTRITT DER GERMANEN IN DIE WELTGESCHICHTE 463

ABSCHNITT III: DER KAMPF
EINLEITENDES 535
SIEBENTES KAPITEL: RELIGION 545
ACHTES KAPITEL: STAAT 651
NEUNTES KAPITEL: VOM JAHRE 1200 BIS ZUM JAHRE 1800
A) DIE GERMANEN ALS SCHÖPFER EINER NEUEN KULTUR
693
B) GESCHICHTLICHER ÜBERBLICK 729
1. ENTDECKUNG 752
2. WISSENSCHAFT 778
3. INDUSTRIE 808
4. WIRTSCHAFT 821
5. POLITIK UND KIRCHE 838
6. WELTANSCHAUUNG UND RELIGION 858
7. KUNST 946
REGISTER 1005

I


DIE GRUNDLAGEN

DES

NEUNZEHNTEN JAHRHUNDERTS
 

II. HÄLFTE

II

DRUCK VON C. G. RÖDER G. M. B. H., LEIPZIG

III



HOUSTON STEWART CHAMBERLAIN

DIE GRUNDLAGEN
DES
NEUNZEHNTEN JAHRHUNDERTS

II. HÄLFTE

   Wir bekennen uns zu dem Geschlecht,
das aus dem Dunkeln ins Helle strebt.
GOETHE
(X. AUFLAGE)
VOLKSAUSGABE

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MÜNCHEN 1912

VERLAGSANSTALT F. BRUCKMANN A.-G.

IV

(Leere Seite)

633


 

ABSCHNITT III

DER KAMPF


Your high-engender'd battles.
Shakespeare
634
(Leere Seite)

635


EINLEITENDES

535 Leitende Grundsätze
    Mit dieser Abteilung betreten wir ein anderes Feld: das eigentlich historische. Freilich waren auch das Erbe des Altertums und die Erben Erscheinungen in der Geschichte, doch konnten wir diese Erscheinungen gewissermassen herauslösen und sie somit zwar im Lichte der Geschichte betrachten, nichtsdestoweniger aber nicht historisch. Fortan handelt es sich in diesem Buche um Aufeinanderfolgen und Entwickelungsprozesse, also um Geschichte. Eine gewisse Übereinstimmung in der Methode wird sich trotzdem daraus ergeben, dass, ähnlich wie wir früher im Strome der Zeit das Beharrende erblickten, wir nunmehr aus der unübersehbaren Menge der vorübereilenden Ereignisse nur einzelne Punkte herauswählen werden, denen bleibende, heute noch wirksame, also gewissermassen „beharrende“ Bedeutung zukommt. Der Philosoph könnte einwenden, jeder Impuls, auch der kleinste, wirke durch die Ewigkeit weiter; doch lässt sich darauf erwidern, dass in der Geschichte fast jede einzelne Kraft ihre individuelle Bedeutung sehr bald verliert und dann nur den Wert einer Komponente unter unzählbaren, unsichtbaren, in Wahrheit nur ideell noch vorhandenen anderen Komponenten besitzt, während eine einzige grosse Resultante als wahrnehmbares Ergebnis der vielen widerstrebenden Kräfteäusserungen übrig bleibt. Nun aber — um den mechanischen Vergleich festzuhalten — verbinden sich diese resultierenden Kraftlinien wiederum zu neuen Kräfteparallelogrammen und erzeugen neue, grössere, augen-

636 Der Kampf. Einleitendes.

fälligere, in die Geschichte der Menschheit tiefer eingreifende Ereignisse von bleibenderer Bedeutung — — — und das geht so weiter, bis gewisse Höhepunkte der Kraftäusserung erreicht sind, welche nicht überschritten werden. Einzig die höchsten dieser Gipfelpunkte sollen uns hier beschäftigen. Die geschichtlichen Thatsachen darf ich von nun an erst recht als bekannt voraussetzen;
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hier handelt es sich also lediglich darum, dasjenige deutlich hervorzuheben und zu gruppieren, was zu einer verständnisvollen Beurteilung des 19. Jahrhunderts mit seinen widerstreitenden Strömungen, seinen einander durchquerenden „Resultierenden“, seinen leitenden Ideen unentbehrlich dünken muss.
    Ursprünglich beabsichtigte ich, diesen dritten und letzten Abschnitt des ersten Teils „Die Zeit der wilden Gährung“ zu nennen, musste mir aber sagen, dass wilde Gährung viel länger als bis zum Jahre 1200 gedauert hat, ja, dass um uns herum der Most an manchen Punkten sich noch heute ganz absurd gebärdet. Auch musste ich die geplanten drei Kapitel aufgeben — der Kampf im Staat, der Kampf in der Kirche, der Kampf zwischen Staat und Kirche — da dies mich viel tiefer ins Historische hineingeführt hätte als mit dem Zweck meines Werkes vereinbar war. Doch glaubte ich, in diesen einleitenden Worten jenes ersten Planes und der durch ihn bedingten Studien erwähnen zu sollen, da dadurch die jetzige weitgehende Vereinfachung mit der Einteilung in die zwei Kapitel „Religion“ und „Staat“ als ein letztes Ergebnis erkannt und gegen etwaige Bedenken geschützt wird. Zugleich wird begreiflich, inwiefern die Idee des Kampfes meine Darstellung beherrscht.

Die Anarchie
    Goethe bezeichnet einmal das Mittelalter als einen Konflikt zwischen Gewalten, welche teils eine bedeutende Selbständigkeit bereits besassen, teils sie zu erringen strebten, und nennt das Ganze eine „aristokratische Anarchie“.¹) Für den Ausdruck „aristokratisch“ möchte ich nicht einstehen, denn er impliziert stets — auch wenn als Geistesaristokratie aufgefasst — Rechte der Geburt; wogegen jene mächtige Gewalt, die Kirche, jedes
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    ¹) Annalen, 1794.

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Der Kampf. Einleitendes.


angeborene Recht leugnet: selbst die von einem ganzen Volke anerkannte Erbfolge verleiht einem Monarchen die Legitimität nicht, wenn nicht die Kirche sie aus freien Stücken bestätigt; das war (und ist noch heute) die kirchenrechtliche Theorie Roms, und die Geschichte bietet uns zahlreiche Beispiele davon, dass Päpste Nationen von ihrem Treueeid entbunden und zur Empörung gegen ihren rechtmässigen König aufgefordert haben. In ihrer eigenen Mitte anerkennt die Kirche keinerlei Individuelle Rechte; weder Geburts- noch Geistesadel besitzt für sie Bedeutung. Und kann man sie auch gewiss nicht eine demokratische Gewalt nennen, so darf man sie noch weniger als eine aristokratische auffassen; jede Logokratie war ihrem tiefsten
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Wesen nach stets anti-aristokratisch und zugleich anti-demokratisch. Ausserdem regten sich in jener von Goethe aristokratisch genannten Zeit andere, echt demokratische Gewalten. Als freie Männer waren die Germanen in die Geschichte eingetreten, und lange Jahrhunderte hindurch besassen ihre Könige ihnen gegenüber weit weniger Gewalt als über ihre besiegten Unterthanen aus dem römischen Länderkomplex. Diese Rechte zu schmälern und bald abzuschaffen, dazu genügte der doppelte Einfluss Roms — als Kirche und als Gesetz.¹) Doch ganz unterdrückt konnte der Drang nach Freiheit nie werden; in jedem Jahrhundert sehen wir ihn sich regen, einmal im Norden, ein anderes Mal im Süden, bald als Freiheit des Denkens und des Glaubens, bald als einen Kampf um städtische Privilegien, um Handel und Wandel, um die Wahrung von Standesrechten, oder als Empörung gegen solche, bald auch in der Form von Einfällen noch ungebundener Völker in die halb-organisierte Masse der nachrömischen Reiche. Dass dagegen dieser Zustand eines allseitigen Kampfes   A n a r c h i e   bedeute, darin müssen wir Goethe unbedingt beipflichten. An Gerechtigkeit zu denken, dazu hatte damals ein vereinzelter
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    ¹) Deutlicher als in allgemeinen Geschichtswerken, weil mit anschaulicher Ausführlichkeit, in Savigny's: Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter zu verfolgen; siehe namentlich im vierten Kapitel des ersten Bandes die Abschnitte über die Freien und die Grafen.

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Der Kampf. Einleitendes.


grosser Mann kaum Zeit; im Übrigen verfocht jede Gewalt rücksichtslos ihre eigenen Ziele, ohne die Rechte anderer in Betracht zu ziehen: das war eine Existenzbedingung. Moralische Bedenken dürfen hier unser Urteil nicht beeinflussen: je rücksichtsloser eine Gewalt sich äusserte, um so lebensfähiger erwies sie sich. Beethoven sagt einmal: „Kraft ist die Moral der Menschen, die sich vor Andern auszeichnen;“ Kraft war ebenfalls die Moral jener Epoche der ersten wilden Gährung. Erst als die Bildung von Nationalitäten deutlich zu werden begann, als in Kunst, Wissenschaft und Philosophie der Mensch seiner selbst wieder bewusst wurde, als er durch Organisation zur Arbeit, durch die Bethätigung seiner erfinderischen Gaben, durch das Erfassen idealer Ziele von Neuem in den Zauberkreis echter Kultur, „in das Tageslicht des Lebens“ trat, erst dann fing die Anarchie an zu weichen, oder vielmehr sie ward zu Gunsten einer endgültige Gestalt annehmenden neuen Welt und neuen Kultur nach und nach eingedämmt. Dieser Vorgang dauert noch heute fort, wo wir in jeder Beziehung in einer „mittleren Zeit“ leben;¹) doch ist
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der Kontrast zwischen der früheren reinen Anarchie und der gemässigten Anarchie unserer Zeit auffallend genug, um den prinzipiellen Unterschied scharf hervortreten zu lassen. Den Höhepunkt erreichte die politische Anarchie wohl im 9. Jahrhundert; man vergleiche mit ihm das 19., und man wird zugeben müssen: trotz unserer Revolutionen und blutigen Reaktionen, trotz Tyrannei und Königsmords, trotz des ununterbrochenen Gährens hier und dort, trotz der Verschiebungen des Besitzstandes verhielt sich das 19. Säculum zu jenem wie der Tag zur Nacht.
    In diesem Abschnitt handelt es sich um jene Zeit, wo es fast einzig Kampf gab. Später, sobald nämlich Kultur dämmerte, findet eine Verschiebung des Schwerpunktes statt; zwar dauert der äussere Kampf noch fort, und mancher brave Geschichtsforscher erblickt auch ferner nur Päpste und Könige, Fürsten und Bischöfe, Adel und Innungen, Schlachten und Verträge; doch steht fortan neben diesen eine neue, unüberwindliche Gewalt, welche den
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    ¹) Siehe S. 11.

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Der Kampf. Einleitendes.

Geist der Menschheit ummodelt, ohne dass jene anarchische Kraft-Moral bei ihr zur Anwendung käme; ohne zu kämpfen, siegt sie. Die Summe von Geistesarbeit, welche zur Entdeckung des heliozentrischen Weltsystems führte, hat das Fundament, auf welchem die kirchliche Theologie und damit zugleich die kirchliche Gewalt ruhte, ein für allemal unterminiert — wie langsam und allmählich sich das auch herausstellen mag;¹) die Einführung des Papiers und die Erfindung des Druckes haben das Denken zu einer Weltmacht erhoben; aus dem Schosse der reinen Wissenschaft gehen jene Entdeckungen hervor, welche, wie Dampf und Elektricität, das Leben der gesamten Menschheit und auch die rein materiellen Kraftverhältnisse der Völker vollkommen um-
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wandeln;²) der Einfluss der Kunst und der Philosophie — z. B. solcher Erscheinungen wie Goethe und Kant — ist unberechenbar gross. Hierauf komme ich aber erst im zweiten Teil dieser Grundlagen, welcher die Entstehung einer neuen germanischen Welt behandelt, zurück; dieser Abschnitt soll lediglich dem Kampfe der grossen, um Besitz und Vorherrschaft ringenden Gewalten gelten.

Religion und Staat
    Wollte ich nun hier, wie das sonst zu geschehen pflegt, und wie ich es selber ursprünglich geplant hatte, dem Staat die Kirche, nicht die Religion entgegenstellen und von dem Verhältnis zwi-
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    ¹) Augustinus sah das recht wohl ein und gesteht ausdrücklich (De civitate Dei XVI, 9): wenn die Welt rund ist und an den Antipoden Menschen leben, „deren Füsse den unseren entgegengesetzt sind“, Menschen, durch Oceane von uns getrennt, deren Entwickelung ausserhalb unserer Geschichte vor sich geht, dann hat die heilige Schrift „gelogen“. Augustinus muss eben als wahrhaftiger Mann gestehen, dass dann der Heilsplan, wie ihn die Kirche lehrt, sich als durchaus unzureichend erweist, und darum eilt er zu dem Schlusse: die Annahme solcher Antipoden und unbekannter Menschenrassen sei absurd, nimis absurdum est. Was hätte er erst bei der Feststellung des heliozentrischen Systems gesagt, sowie bei der Entdeckung, dass ungezählte Millionen von Welten sich im Raume bewegen?
    ²) So z. B. ist die arme Schweiz im Begriff, einer der reichsten Industriestaaten zu werden, da sie ihre ungeheure Menge Wasserkraft fast kostenlos in Elektricität umwandeln kann.

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Der Kampf. Einleitendes.


schen Staat und Kirche reden, so liefen wir Gefahr, uns in lauter Schemen zu bewegen. Denn die römische Kirche ist selber in allererster Reihe eine politische, d. h. also eine staatliche Macht; sie erbte die römische Imperiumsidee, und, im Bunde mit dem Kaiser, vertrat sie die Rechte eines angeblich göttlich eingesetzten, unumschränkt allmächtigen Universalreiches gegen germanische Tradition und germanischen nationalen Gestaltungstrieb. Religion kommt hierbei nur als ein Mittel zur innigen Amalgamierung aller Völker in Betracht. Schon seit uralten Zeiten war in Rom der pontifex maximus der oberste Beamte der Hierarchie, judex atque arbiter rerum divinarum humanarumque, dem (nach der rechtlichen Theorie) der König und später die Konsuln untergeordnet waren.¹) Freilich hatte der ausserordentlich entwickelte politische Sinn der alten Römer verhindert, dass der pontifex maximus jemals seine theoretische Gewalt als Richter aller göttlichen und menschlichen Dinge missbrauchte, genau so wie die nach der rechtlichen Fiktion unbeschränkte Gewalt des pater-familias über Leben und Tod der Seinigen zu keinen Ausschreitungen Anlass gab;²) die Römer waren eben das extremste Gegenteil von Anarchisten gewesen. Jetzt aber, im entfesselten Menschenchaos, lebten der Titel und mit ihm seine Rechtsansprüche wieder auf; denn niemals hat man so viel vom theoretischen „Recht“ gehalten, niemals so unaufhörlich auf verbrieften Rechtstiteln herumgeritten, wie in dieser Zeit, wo einzig Gewalt und Tücke regierten. Perikles hatte gemeint, das ungeschriebene Gesetz stehe höher als das geschriebene; jetzt dagegen galt nur das geschriebene Wort; ein Kommentar des Ulpian, eine Glosse des Tribonian — auf ganz andere Verhältnisse berechnet — entschied jetzt in Ewigkeit als ratio scripta über die Rechte ganzer
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Völker; ein Pergament mit einem Siegel daran legalisierte jedes Verbrechen. Die Erbin, Verwalterin und Verbreiterin dieser staatsrechtlichen Auffassung war die Stadt Rom mit ihrem pontifex maximus, und selbstverständlich nützte sie diese Prinzipien
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    ¹) Siehe namentlich Leist: Graeco-italische Rechtsgeschichte, § 69.
    ²) Vergl. S. 178.

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Der Kampf. Einleitendes.


zu ihrem eigenen Vorteil. Zu gleicher Zeit aber war die Kirche die Erbin der jüdischen hierokratischen Staatsidee, mit dem Hohenpriester als oberster Gewalt; die Schriften der Kirchenväter vom 3. Jahrhundert ab sind so gesättigt mit den Vorstellungen und Aussprüchen des Alten Testamentes, dass man gar nicht bezweifeln kann, die Errichtung eines Weltstaates mit Zugrundelegung des jüdischen Priesterregimentes sei ihr Ideal gewesen.¹) In diesen Beziehungen ist offenbar, ich wiederhole es, die römische Kirche als eine rein politische Macht aufzufassen: hier steht nicht eine Kirche einem Staate gegenüber, sondern ein Staat dem anderen, ein politisches Ideal einem anderen politischen Ideal.
    Doch ausser dem Kampf im Staate, der nirgends so scharf und unerbittlich wütete, wie in dem Ringen zwischen römisch-imperialen und germanisch-nationalen Vorstellungen, sowie zwischen jüdischer Theokratie und christlichem „Gebet Caesar, was Caesar's ist“, gab es einen anderen, gar bedeutungsschweren Kampf: den um die   R e l i g i o n   selbst. Und dieser ist im 19. Jahrhundert ebensowenig beendet wie jener. In unseren verweltlichten Staaten schienen zu Beginn des Säculums die religiösen Gegensätze alle Schärfe verloren zu haben, das 19. Jahrhundert hatte sich als eine Epoche der unbedingten Toleranz angelassen; doch seit dreissig Jahren sind die kirchlichen Hetzer wiederum eifrig am Werke, und so finster umhüllt uns noch die Nacht des Mittelalters, dass gerade auf diesem Gebiete jede Waffe als gut gilt und sich thatsächlich als gut bewährt, und sei es auch Lüge, Geschichtsfälschung, politische Pression, gesellschaftlicher Zwang. In diesem Kampf um die Religion handelt es sich in der That um keine Kleinigkeit. Unter einem Dogmenstreit, so subtil, dass er dem Laien nichtig und insofern gänzlich gleichgültig dünkt, schlummert nicht selten eine jener für die ganze Lebensrichtung eines Volkes entscheidenden seelischen Grundfragen. Wie viele Laien z. B. giebt es in Europa, welche fähig sind, den
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    ¹) Natürlich sind die ältesten, die, wie Origenes, Tertullian u. s. w., keine Ahnung einer möglichen vorherrschenden Stellung des Christentums besassen, auszunehmen.

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Der Kampf. Einleitendes.


Gegenstand des Streites über die Natur des Abendmahles zu verstehen? Und doch war es das Dogma von der Transsubstantia-
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tion (im Jahre 1215 erlassen, genau in dem selben Augenblick, wo die Engländer ihrem König die Magna Charta abtrotzten), welches die unausbleibliche Spaltung von Europa in mehrere feindliche Lager herbeiführte. Zu Grunde liegen hier Rassenunterschiede. Doch ist Rasse, wie wir gesehen haben, ein plastisch bewegliches, vielfach zusammengesetztes Wesen, und fast überall ringen in ihr verschiedene Elemente um die Vorherrschaft; nicht selten hat der Sieg eines religiösen Dogmas die Präponderanz des einen Elements über das andere entschieden und damit zugleich die ganze fernere Entwickelung der Rasse oder Nation bestimmt. Das betreffende Dogma selbst hatte vielleicht auch der grösste Doktor nicht verstanden, denn es handelt sich um ein Unaussprechbares, Unausdenkbares: doch bei solchen Dingen ist   d i e   R i c h t u n g   das Entscheidende, mit anderen Worten die Orientierung des Willens (wenn ich mich so ausdrücken darf). Und so begreift man leicht, wie Staat und Religion auf einander wirken können und müssen, und zwar nicht allein in dem Sinne eines Wettstreites zwischen universeller Kirche und nationaler Regierung, sondern auch dadurch, dass der Staat die Mittel besitzt (und bis vor Kurzem fast unbeschränkt besass), eine in der Religion sich äussernde, moralisch-intellektuelle Richtung auszurotten und damit zugleich sein Volk in ein anderes umzuwandeln, oder umgekehrt dadurch, dass der Staat selber, durch eine bis zum endgültigen Siege durchgedrungene religiöse Anschauung auf völlig neue Bahnen gelenkt wird. Ein unbefangener Blick auf die heutige Karte Europa's wird nicht bezweifeln lassen, dass die Religion ein mächtiger Faktor in der Entwickelung der Staaten und somit auch aller Kultur war und ist.¹) Nicht allein   z e i g t  sie Charakter, sie   z e u g t   ihn auch.
    Ich glaube also, meinem Zweck gemäss zu handeln, wenn ich aus dieser Epoche des Kampfes als die zwei Hauptzielpunkte alles
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    ¹) Besonders schön von Schiller am Anfang des I. Teiles seines Dreissigjährigen Krieges ausgeführt.

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Der Kampf. Einleitendes.


Kämpfens die Religion und den Staat herausgreife: den Kampf in der Religion und um die Religion, den Kampf im Staate und um den Staat. Nur muss ich mich gegen die Auffassung verwahren, als postulierte ich zwei völlig getrennte Wesenheiten, die nur durch die Fähigkeit, auf einander zu wirken, zu einem Ganzen verbunden würden; vielmehr bin ich der Ansicht, dass die gerade heute so beliebte völlige Absonderung des religiösen Lebens vom staatlichen auf einem bedenklichen Urteilsfehler beruht. In Wahr-
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heit ist sie unmöglich. In früheren Jahrhunderten pflegte man die Religion die Seele, den Staat den Leib zu nennen;¹) doch heute, wo die innige Verknüpfung von Seele und Leib im Individuum uns immer gegenwärtiger wird, so dass wir kaum wissen, wo wir eine Grenze annehmen sollen, heute sollte uns jene Unterscheidung eher stutzig machen. Wir wissen, dass sich hinter einem Streite über Rechtfertigung durch den Glauben und Rechtfertigung durch die Werke, der sich ganz und gar auf dem Forum der Seele abzuspielen scheint, recht „leibliche“ Dinge verhüllen können; der Gang der Geschichte hat es uns gezeigt; und andrerseits sehen wir die Gestaltung und den Mechanismus des staatlichen Leibes in weitreichendem Masse bestimmend auf die Beschaffenheit der Seele wirken (z. B. Frankreich seit der Bartholomäusnacht und den Dragonaden). In den entscheidenden Augenblicken fallen die Begriffe Staat und Religion völlig zusammen; ohne Metapher kann man behaupten, dass für den alten Römer sein Staat seine Religion, für den Juden dagegen seine Religion sein Staat war; und auch heute, wenn der Soldat sich in die Schlacht stürzt mit dem Rufe: für Gott, König und Vaterland! so ist das Religion und zugleich Staat. Dennoch, und trotz der Notwendigkeit einer solchen Verwahrung, dürfte die Unterscheidung sich als praktisch erweisen, praktisch für eine schnelle Übersicht jener Gipfelpunkte der Geschichte und praktisch für die spätere Anknüpfung an die Erscheinungen und Strömungen des 19. Jahrhunderts.
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    ¹) Z. B. Gregor II. in seinem vielgenannten Brief an Kaiser Leo den Isaurier.

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Letzte Änderung am / Laatste wijziging / Last update: 23 September 2005