HOUSTON
STEWART CHAMBERLAIN
DIE
GRUNDLAGEN DES NEUNZEHNTEN JAHRHUNDERTS
Abschnitt III,
Einleitendes,
Seite 633—644

INHALTSÜBERSICHT
I
DIE GRUNDLAGEN
DES
NEUNZEHNTEN
JAHRHUNDERTS
II. HÄLFTE
II
DRUCK VON C. G.
RÖDER
G. M. B. H., LEIPZIG
III
HOUSTON STEWART CHAMBERLAIN
DIE GRUNDLAGEN
DES
NEUNZEHNTEN
JAHRHUNDERTS
II. HÄLFTE
Wir bekennen uns zu dem Geschlecht,
das aus dem Dunkeln
ins Helle strebt.
GOETHE
(X. AUFLAGE)
VOLKSAUSGABE

MÜNCHEN 1912
VERLAGSANSTALT F.
BRUCKMANN
A.-G.
IV
(Leere Seite)
633
ABSCHNITT III
DER KAMPF
Your
high-engender'd
battles.
Shakespeare
634
(Leere Seite)
635
EINLEITENDES
535
Leitende Grundsätze
Mit dieser Abteilung
betreten wir ein anderes Feld: das eigentlich historische. Freilich
waren
auch das Erbe des Altertums und die Erben Erscheinungen in der
Geschichte,
doch konnten wir diese Erscheinungen gewissermassen herauslösen
und
sie somit zwar im Lichte der Geschichte betrachten, nichtsdestoweniger
aber nicht historisch. Fortan handelt es sich in diesem Buche um
Aufeinanderfolgen
und Entwickelungsprozesse, also um Geschichte. Eine gewisse
Übereinstimmung
in der Methode wird sich trotzdem daraus ergeben, dass, ähnlich
wie
wir früher im Strome der Zeit das Beharrende erblickten, wir
nunmehr
aus der unübersehbaren Menge der vorübereilenden Ereignisse
nur
einzelne Punkte herauswählen werden, denen bleibende, heute noch
wirksame,
also gewissermassen „beharrende“ Bedeutung zukommt. Der Philosoph
könnte
einwenden, jeder Impuls, auch der kleinste, wirke durch die Ewigkeit
weiter;
doch lässt sich darauf erwidern, dass in der Geschichte fast jede
einzelne Kraft ihre individuelle Bedeutung sehr bald verliert und dann
nur den Wert einer Komponente unter unzählbaren, unsichtbaren, in
Wahrheit nur ideell noch vorhandenen anderen Komponenten besitzt,
während
eine einzige grosse Resultante als wahrnehmbares Ergebnis der vielen
widerstrebenden
Kräfteäusserungen übrig bleibt. Nun aber — um den
mechanischen
Vergleich festzuhalten — verbinden sich diese resultierenden
Kraftlinien
wiederum zu neuen Kräfteparallelogrammen und erzeugen neue,
grössere,
augen-
636 Der
Kampf. Einleitendes.
fälligere, in die Geschichte der
Menschheit tiefer eingreifende Ereignisse von bleibenderer Bedeutung —
— — und das geht so weiter, bis gewisse Höhepunkte der
Kraftäusserung
erreicht sind, welche nicht überschritten werden. Einzig die
höchsten
dieser Gipfelpunkte sollen uns hier beschäftigen. Die
geschichtlichen
Thatsachen darf ich von nun an erst recht als bekannt voraussetzen;
536
hier handelt es sich also lediglich
darum, dasjenige deutlich hervorzuheben und zu gruppieren, was zu einer
verständnisvollen Beurteilung des 19. Jahrhunderts mit seinen
widerstreitenden
Strömungen, seinen einander durchquerenden „Resultierenden“,
seinen
leitenden Ideen unentbehrlich dünken muss.
Ursprünglich
beabsichtigte ich, diesen dritten und letzten Abschnitt des ersten
Teils
„Die Zeit der wilden Gährung“ zu nennen, musste mir aber sagen,
dass
wilde Gährung viel länger als bis zum Jahre 1200 gedauert
hat,
ja, dass um uns herum der Most an manchen Punkten sich noch heute ganz
absurd gebärdet. Auch musste ich die geplanten drei Kapitel
aufgeben
— der Kampf im Staat, der Kampf in der Kirche, der Kampf zwischen Staat
und Kirche — da dies mich viel tiefer ins Historische
hineingeführt
hätte als mit dem Zweck meines Werkes vereinbar war. Doch glaubte
ich, in diesen einleitenden Worten jenes ersten Planes und der durch
ihn
bedingten Studien erwähnen zu sollen, da dadurch die jetzige
weitgehende
Vereinfachung mit der Einteilung in die zwei Kapitel „Religion“ und
„Staat“
als ein letztes Ergebnis erkannt und gegen etwaige Bedenken
geschützt
wird. Zugleich wird begreiflich, inwiefern die Idee des Kampfes meine
Darstellung
beherrscht.
Die
Anarchie
Goethe bezeichnet
einmal das Mittelalter als einen Konflikt zwischen Gewalten, welche
teils
eine bedeutende Selbständigkeit bereits besassen, teils sie zu
erringen
strebten, und nennt das Ganze eine „aristokratische Anarchie“. ¹)
Für
den Ausdruck „aristokratisch“ möchte ich nicht einstehen, denn er
impliziert stets — auch wenn als Geistesaristokratie aufgefasst —
Rechte
der Geburt; wogegen jene mächtige Gewalt, die Kirche, jedes
—————
¹)
Annalen, 1794.
637 Der
Kampf. Einleitendes.
angeborene Recht leugnet: selbst die
von einem ganzen Volke anerkannte Erbfolge verleiht einem Monarchen die
Legitimität nicht, wenn nicht die Kirche sie aus freien
Stücken
bestätigt; das war (und ist noch heute) die kirchenrechtliche
Theorie
Roms, und die Geschichte bietet uns zahlreiche Beispiele davon, dass
Päpste
Nationen von ihrem Treueeid entbunden und zur Empörung gegen ihren
rechtmässigen König aufgefordert haben. In ihrer eigenen
Mitte
anerkennt die Kirche keinerlei Individuelle Rechte; weder Geburts- noch
Geistesadel besitzt für sie Bedeutung. Und kann man sie auch
gewiss
nicht eine demokratische Gewalt nennen, so darf man sie noch weniger
als
eine aristokratische auffassen; jede Logokratie war ihrem tiefsten
537
Wesen nach stets anti-aristokratisch
und zugleich anti-demokratisch. Ausserdem regten sich in jener von
Goethe
aristokratisch genannten Zeit andere, echt demokratische Gewalten. Als
freie Männer waren die Germanen in die Geschichte eingetreten, und
lange Jahrhunderte hindurch besassen ihre Könige ihnen
gegenüber
weit weniger Gewalt als über ihre besiegten Unterthanen aus dem
römischen
Länderkomplex. Diese Rechte zu schmälern und bald
abzuschaffen,
dazu genügte der doppelte Einfluss Roms — als Kirche und als
Gesetz.¹)
Doch ganz unterdrückt konnte der Drang nach Freiheit nie werden;
in
jedem Jahrhundert sehen wir ihn sich regen, einmal im Norden, ein
anderes
Mal im Süden, bald als Freiheit des Denkens und des Glaubens, bald
als einen Kampf um städtische Privilegien, um Handel und Wandel,
um
die Wahrung von Standesrechten, oder als Empörung gegen solche,
bald
auch in der Form von Einfällen noch ungebundener Völker in
die
halb-organisierte Masse der nachrömischen Reiche. Dass dagegen
dieser
Zustand eines allseitigen Kampfes A n a r c h i
e
bedeute, darin müssen wir Goethe unbedingt beipflichten. An
Gerechtigkeit
zu denken, dazu hatte damals ein vereinzelter
—————
¹)
Deutlicher als in allgemeinen Geschichtswerken, weil mit anschaulicher
Ausführlichkeit, in Savigny's: Geschichte des römischen
Rechts
im Mittelalter zu verfolgen; siehe namentlich im vierten Kapitel
des
ersten Bandes die Abschnitte über die Freien und die Grafen.
638 Der
Kampf. Einleitendes.
grosser Mann kaum Zeit; im Übrigen
verfocht jede Gewalt rücksichtslos ihre eigenen Ziele, ohne die
Rechte
anderer in Betracht zu ziehen: das war eine Existenzbedingung.
Moralische
Bedenken dürfen hier unser Urteil nicht beeinflussen: je
rücksichtsloser
eine Gewalt sich äusserte, um so lebensfähiger erwies sie
sich.
Beethoven sagt einmal: „Kraft ist die Moral der Menschen, die sich vor
Andern auszeichnen;“ Kraft war ebenfalls die Moral jener Epoche der
ersten
wilden Gährung. Erst als die Bildung von Nationalitäten
deutlich
zu werden begann, als in Kunst, Wissenschaft und Philosophie der Mensch
seiner selbst wieder bewusst wurde, als er durch Organisation zur
Arbeit,
durch die Bethätigung seiner erfinderischen Gaben, durch das
Erfassen
idealer Ziele von Neuem in den Zauberkreis echter Kultur, „in das
Tageslicht
des Lebens“ trat, erst dann fing die Anarchie an zu weichen, oder
vielmehr
sie ward zu Gunsten einer endgültige Gestalt annehmenden neuen
Welt
und neuen Kultur nach und nach eingedämmt. Dieser Vorgang dauert
noch
heute fort, wo wir in jeder Beziehung in einer „mittleren Zeit“
leben;¹)
doch ist
538
der Kontrast zwischen der früheren
reinen Anarchie und der gemässigten Anarchie unserer Zeit
auffallend
genug, um den prinzipiellen Unterschied scharf hervortreten zu lassen.
Den Höhepunkt erreichte die politische Anarchie wohl im 9.
Jahrhundert;
man vergleiche mit ihm das 19., und man wird zugeben müssen: trotz
unserer Revolutionen und blutigen Reaktionen, trotz Tyrannei und
Königsmords,
trotz des ununterbrochenen Gährens hier und dort, trotz der
Verschiebungen
des Besitzstandes verhielt sich das 19. Säculum zu jenem wie der
Tag
zur Nacht.
In diesem Abschnitt
handelt es sich um jene Zeit, wo es fast einzig Kampf gab. Später,
sobald nämlich Kultur dämmerte, findet eine Verschiebung des
Schwerpunktes statt; zwar dauert der äussere Kampf noch fort, und
mancher brave Geschichtsforscher erblickt auch ferner nur Päpste
und
Könige, Fürsten und Bischöfe, Adel und Innungen,
Schlachten
und Verträge; doch steht fortan neben diesen eine neue,
unüberwindliche
Gewalt, welche den
—————
¹)
Siehe S. 11.
639 Der
Kampf. Einleitendes.
Geist der Menschheit ummodelt, ohne
dass jene anarchische Kraft-Moral bei ihr zur Anwendung käme; ohne
zu kämpfen, siegt sie. Die Summe von Geistesarbeit, welche zur
Entdeckung
des heliozentrischen Weltsystems führte, hat das Fundament, auf
welchem
die kirchliche Theologie und damit zugleich die kirchliche Gewalt
ruhte,
ein für allemal unterminiert — wie langsam und allmählich
sich
das auch herausstellen mag;¹) die Einführung des Papiers und
die Erfindung des Druckes haben das Denken zu einer Weltmacht erhoben;
aus dem Schosse der reinen Wissenschaft gehen jene Entdeckungen hervor,
welche, wie Dampf und Elektricität, das Leben der gesamten
Menschheit
und auch die rein materiellen Kraftverhältnisse der Völker
vollkommen
um-
539
wandeln;²) der Einfluss der Kunst
und der Philosophie — z. B. solcher Erscheinungen wie Goethe und Kant —
ist unberechenbar gross. Hierauf komme ich aber erst im zweiten
Teil dieser Grundlagen, welcher die Entstehung einer neuen
germanischen
Welt behandelt, zurück; dieser Abschnitt soll lediglich dem Kampfe
der grossen, um Besitz und Vorherrschaft ringenden Gewalten gelten.
Religion
und Staat
Wollte ich nun hier,
wie das sonst zu geschehen pflegt, und wie ich es selber
ursprünglich
geplant hatte, dem Staat die Kirche, nicht die Religion entgegenstellen
und von dem Verhältnis zwi-
—————
¹)
Augustinus sah das recht wohl ein und gesteht ausdrücklich (De
civitate Dei XVI, 9): wenn die Welt rund ist und an den Antipoden
Menschen
leben, „deren Füsse den unseren entgegengesetzt sind“, Menschen,
durch
Oceane von uns getrennt, deren Entwickelung ausserhalb unserer
Geschichte
vor sich geht, dann hat die heilige Schrift „gelogen“. Augustinus muss
eben als wahrhaftiger Mann gestehen, dass dann der Heilsplan, wie ihn
die
Kirche lehrt, sich als durchaus unzureichend erweist, und darum eilt er
zu dem Schlusse: die Annahme solcher Antipoden und unbekannter
Menschenrassen
sei absurd, nimis absurdum est. Was hätte er erst bei der
Feststellung
des heliozentrischen Systems gesagt, sowie bei der Entdeckung, dass
ungezählte
Millionen von Welten sich im Raume bewegen?
²)
So z. B. ist die arme Schweiz im Begriff, einer der reichsten
Industriestaaten
zu werden, da sie ihre ungeheure Menge Wasserkraft fast kostenlos in
Elektricität
umwandeln kann.
640 Der
Kampf. Einleitendes.
schen Staat und Kirche reden, so liefen
wir Gefahr, uns in lauter Schemen zu bewegen. Denn die römische
Kirche
ist selber in allererster Reihe eine politische, d. h. also eine
staatliche
Macht; sie erbte die römische Imperiumsidee, und, im Bunde mit dem
Kaiser, vertrat sie die Rechte eines angeblich göttlich
eingesetzten,
unumschränkt allmächtigen Universalreiches gegen germanische
Tradition und germanischen nationalen Gestaltungstrieb. Religion kommt
hierbei nur als ein Mittel zur innigen Amalgamierung aller Völker
in Betracht. Schon seit uralten Zeiten war in Rom der pontifex
maximus
der oberste Beamte der Hierarchie, judex atque arbiter rerum
divinarum
humanarumque, dem (nach der rechtlichen Theorie) der König und
später die Konsuln untergeordnet waren.¹) Freilich hatte der
ausserordentlich entwickelte politische Sinn der alten Römer
verhindert,
dass der pontifex maximus jemals seine theoretische Gewalt als
Richter
aller göttlichen und menschlichen Dinge missbrauchte, genau so wie
die nach der rechtlichen Fiktion unbeschränkte Gewalt des pater-familias
über Leben und Tod der Seinigen zu keinen Ausschreitungen Anlass
gab;²)
die Römer waren eben das extremste Gegenteil von Anarchisten
gewesen.
Jetzt aber, im entfesselten Menschenchaos, lebten der Titel und mit ihm
seine Rechtsansprüche wieder auf; denn niemals hat man so viel vom
theoretischen „Recht“ gehalten, niemals so unaufhörlich auf
verbrieften
Rechtstiteln herumgeritten, wie in dieser Zeit, wo einzig Gewalt und
Tücke
regierten. Perikles hatte gemeint, das ungeschriebene Gesetz stehe
höher
als das geschriebene; jetzt dagegen galt nur das geschriebene Wort; ein
Kommentar des Ulpian, eine Glosse des Tribonian — auf ganz andere
Verhältnisse
berechnet — entschied jetzt in Ewigkeit als ratio scripta
über
die Rechte ganzer
540
Völker; ein Pergament mit einem
Siegel daran legalisierte jedes Verbrechen. Die Erbin, Verwalterin und
Verbreiterin dieser staatsrechtlichen Auffassung war die Stadt Rom mit
ihrem pontifex maximus, und selbstverständlich nützte
sie diese Prinzipien
—————
¹)
Siehe namentlich Leist: Graeco-italische Rechtsgeschichte,
§
69.
²)
Vergl. S. 178.
641 Der
Kampf. Einleitendes.
zu ihrem eigenen Vorteil. Zu gleicher
Zeit aber war die Kirche die Erbin der jüdischen hierokratischen
Staatsidee,
mit dem Hohenpriester als oberster Gewalt; die Schriften der
Kirchenväter
vom 3. Jahrhundert ab sind so gesättigt mit den Vorstellungen und
Aussprüchen des Alten Testamentes, dass man gar nicht bezweifeln
kann,
die Errichtung eines Weltstaates mit Zugrundelegung des jüdischen
Priesterregimentes sei ihr Ideal gewesen.¹) In diesen Beziehungen
ist offenbar, ich wiederhole es, die römische Kirche als eine rein
politische Macht aufzufassen: hier steht nicht eine Kirche einem Staate
gegenüber, sondern ein Staat dem anderen, ein politisches Ideal
einem
anderen politischen Ideal.
Doch ausser dem Kampf
im Staate, der nirgends so scharf und unerbittlich wütete, wie in
dem Ringen zwischen römisch-imperialen und germanisch-nationalen
Vorstellungen,
sowie zwischen jüdischer Theokratie und christlichem „Gebet
Caesar,
was Caesar's ist“, gab es einen anderen, gar bedeutungsschweren Kampf:
den um die R e l i g i o n selbst. Und dieser
ist
im 19. Jahrhundert ebensowenig beendet wie jener. In unseren
verweltlichten
Staaten schienen zu Beginn des Säculums die religiösen
Gegensätze
alle Schärfe verloren zu haben, das 19. Jahrhundert hatte sich als
eine Epoche der unbedingten Toleranz angelassen; doch seit dreissig
Jahren
sind die kirchlichen Hetzer wiederum eifrig am Werke, und so finster
umhüllt
uns noch die Nacht des Mittelalters, dass gerade auf diesem Gebiete
jede
Waffe als gut gilt und sich thatsächlich als gut bewährt, und
sei es auch Lüge, Geschichtsfälschung, politische Pression,
gesellschaftlicher
Zwang. In diesem Kampf um die Religion handelt es sich in der That um
keine
Kleinigkeit. Unter einem Dogmenstreit, so subtil, dass er dem Laien
nichtig
und insofern gänzlich gleichgültig dünkt, schlummert
nicht
selten eine jener für die ganze Lebensrichtung eines Volkes
entscheidenden
seelischen Grundfragen. Wie viele Laien z. B. giebt es in Europa,
welche
fähig sind, den
—————
¹)
Natürlich sind die ältesten, die, wie Origenes, Tertullian u.
s. w., keine Ahnung einer möglichen vorherrschenden Stellung des
Christentums
besassen, auszunehmen.
642 Der
Kampf. Einleitendes.
Gegenstand des Streites über die
Natur des Abendmahles zu verstehen? Und doch war es das Dogma von der
Transsubstantia-
541
tion (im Jahre 1215 erlassen, genau
in dem selben Augenblick, wo die Engländer ihrem König die Magna
Charta abtrotzten), welches die unausbleibliche Spaltung von Europa
in mehrere feindliche Lager herbeiführte. Zu Grunde liegen hier
Rassenunterschiede.
Doch ist Rasse, wie wir gesehen haben, ein plastisch bewegliches,
vielfach
zusammengesetztes Wesen, und fast überall ringen in ihr
verschiedene
Elemente um die Vorherrschaft; nicht selten hat der Sieg eines
religiösen
Dogmas die Präponderanz des einen Elements über das andere
entschieden
und damit zugleich die ganze fernere Entwickelung der Rasse oder Nation
bestimmt. Das betreffende Dogma selbst hatte vielleicht auch der
grösste
Doktor nicht verstanden, denn es handelt sich um ein Unaussprechbares,
Unausdenkbares: doch bei solchen Dingen ist d i
e
R i c h t u n g das Entscheidende, mit anderen Worten die
Orientierung
des Willens (wenn ich mich so ausdrücken darf). Und so begreift
man
leicht, wie Staat und Religion auf einander wirken können und
müssen,
und zwar nicht allein in dem Sinne eines Wettstreites zwischen
universeller
Kirche und nationaler Regierung, sondern auch dadurch, dass der Staat
die
Mittel besitzt (und bis vor Kurzem fast unbeschränkt besass), eine
in der Religion sich äussernde, moralisch-intellektuelle Richtung
auszurotten und damit zugleich sein Volk in ein anderes umzuwandeln,
oder
umgekehrt dadurch, dass der Staat selber, durch eine bis zum
endgültigen
Siege durchgedrungene religiöse Anschauung auf völlig neue
Bahnen
gelenkt wird. Ein unbefangener Blick auf die heutige Karte Europa's
wird
nicht bezweifeln lassen, dass die Religion ein mächtiger Faktor in
der Entwickelung der Staaten und somit auch aller Kultur war und
ist. ¹)
Nicht allein z e i g t sie Charakter, sie
z e u g t ihn auch.
Ich glaube also,
meinem Zweck gemäss zu handeln, wenn ich aus dieser Epoche des
Kampfes
als die zwei Hauptzielpunkte alles
—————
¹)
Besonders schön von Schiller am Anfang des I. Teiles seines
Dreissigjährigen
Krieges ausgeführt.
643 Der
Kampf. Einleitendes.
Kämpfens die Religion und den Staat
herausgreife: den Kampf in der Religion und um die Religion, den Kampf
im Staate und um den Staat. Nur muss ich mich gegen die Auffassung
verwahren,
als postulierte ich zwei völlig getrennte Wesenheiten, die nur
durch
die Fähigkeit, auf einander zu wirken, zu einem Ganzen verbunden
würden;
vielmehr bin ich der Ansicht, dass die gerade heute so beliebte
völlige
Absonderung des religiösen Lebens vom staatlichen auf einem
bedenklichen
Urteilsfehler beruht. In Wahr-
542
heit ist sie unmöglich. In
früheren
Jahrhunderten pflegte man die Religion die Seele, den Staat den Leib zu
nennen;¹) doch heute, wo die innige Verknüpfung von Seele und
Leib im Individuum uns immer gegenwärtiger wird, so dass wir kaum
wissen, wo wir eine Grenze annehmen sollen, heute sollte uns jene
Unterscheidung
eher stutzig machen. Wir wissen, dass sich hinter einem Streite
über
Rechtfertigung durch den Glauben und Rechtfertigung durch die Werke,
der
sich ganz und gar auf dem Forum der Seele abzuspielen scheint, recht
„leibliche“
Dinge verhüllen können; der Gang der Geschichte hat es uns
gezeigt;
und andrerseits sehen wir die Gestaltung und den Mechanismus des
staatlichen
Leibes in weitreichendem Masse bestimmend auf die Beschaffenheit der
Seele
wirken (z. B. Frankreich seit der Bartholomäusnacht und den
Dragonaden).
In den entscheidenden Augenblicken fallen die Begriffe Staat und
Religion
völlig zusammen; ohne Metapher kann man behaupten, dass für
den
alten Römer sein Staat seine Religion, für den Juden dagegen
seine Religion sein Staat war; und auch heute, wenn der Soldat sich in
die Schlacht stürzt mit dem Rufe: für Gott, König und
Vaterland!
so ist das Religion und zugleich Staat. Dennoch, und trotz der
Notwendigkeit
einer solchen Verwahrung, dürfte die Unterscheidung sich als
praktisch
erweisen, praktisch für eine schnelle Übersicht jener
Gipfelpunkte
der Geschichte und praktisch für die spätere Anknüpfung
an die Erscheinungen und Strömungen des 19. Jahrhunderts.
—————
¹)
Z. B. Gregor II. in seinem vielgenannten Brief an Kaiser Leo den
Isaurier.
644
(Leere Seite)
Letzte Änderung
am / Last update: 23. September 2005